Allgemeine Geschäftsbedingungen der W Travel AG
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der W Travel AG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich per Email, Fax oder Internet-Formular sowie mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die W Travel AG zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die W Travel AG dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der W Travel AG vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der W Travel AG die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind durch die Mitgliedschaft des schweizerischen Reisegarantiefonds abgesichert. Auf Wunsch wird für deutsche Kunden die Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die je nach durchführender Fluggesellschaft variieren kann.
a) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsfluggesellschaften (Charter z. B. Condor, Airberlin, Sky Airlines) = 25 % Anzahlung auf den Gesamtreisepreis
b) bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften ( z. B. Lufthansa, Swiss Airlines) oder Low Cost Fluggesellschaften (z. B. Ryanair, Easyjet) = 70 % Anzahlung auf den Gesamtreisepreis Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Bei Buchung von einzelnen Leistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder weiteren einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.4 Ihre Zahlung wird über unseren Finanzdienstleister mit der West Travel GmbH abgewickelt. Auf Ihrer Kreditkartenabwicklung erscheint folgender Text: West Travel GmbH im Auftrag der W Travel AG
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für die W Travel AG bindend. Die W Travel AG behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der W Travel AG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Die W Travel AG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die W Travel AG nicht in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der W Travel AG über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der W Travel AG. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die W Travel AG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Die W Travel AG kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
I. Flugpauschalreisen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die W Travel AG Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip des "Packaging" unter dem Label W-Travel zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Hierbei werden im Regelfall Sondertarife der Fluggesellschaften verwendet, welche oft nicht umbuchbar oder erstattbar sind.
Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen für Flugpauschalreisen:
- vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 85%
- ab 6 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises.
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der W Travel AG nachzuweisen, dass ihr keine oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die W Travel AG ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Auf Grund der Besonderheiten der gebuchten Flugpauschalreise (siehe Stornoregelung) kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt und kann auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change"). Die W Travel AG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der W Travel AG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dr itten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können.
5.7 Im Falle eines Rücktritts kann die W Travel AG vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die W Travel AG bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch die W Travel AG
Die W Travel AG kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der W Travel AG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die W Travel AG, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die W Travel AG verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die W Travel AG den Kunden davon zu unterrichten.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die W Travel AG deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der W Travel AG im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der W Travel AG besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn sie die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der W Travel AG keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die W Travel AG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die W Travel AG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Weiterhin ist die W Travel AG verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung der W Travel AG
9.1 Die W Travel AG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern die W Travel AG nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Die W Travel AG haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so hat der Reisende den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen und kann eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die W Travel AG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die W Travel AG kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die W Travel AG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der W Travel AG erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der W Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet der W Travel AG den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die W Travel AG nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der W Travel AG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die W Travel AG für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die W Travel AG bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen die W Travel AG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 Kommt der W Travel AG die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern die W Travel AG in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.5 Kommt der W Travel AG bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der W Travel AG möglichst schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Diese Frist gilt jedoch nicht für entstanden Gepäckschäden, - verluste oder – beschädigungen. Hier gelten die gesetzlichen Fristen.
13.3 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und der W Travel AG Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die W Travel AG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Abtretungsverbot
14.1 Eine Abtretung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers an einen Dritten, auch Ehegatten und/ oder Verwandte ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die gericht liche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Die W Travel AG steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2 Die W Travel AG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die W Travel AG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die W Travel AG die Verzögerung zu vertreten hat.
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
16. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
16.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die W-Travel AG, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
16.2 Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die W-Travel AG verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden zu nennen,
16.3 Sobald die W-Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird die W-Travel den Reisenden darüber informieren.
16.4 Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die W-Travel den Reisenden über den Wechsel informieren. Die W-Travel wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
16.5 Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des http://air-ban.europa.eu abrufbar.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand
Der Reisende kann die W Travel AG nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der W Travel AG gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Reiseveranstalter: W Travel AG, Blegistr. 17b, CH-6340 Baar
Stand: 16.08.2010 |